- Duldungsvollmacht
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Duldungsvollmacht,Anscheinsvollmacht.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Duldungsvollmacht — Der Begriff Duldungsvollmacht stammt aus der Rechtswissenschaft. Als Duldungsvollmacht bezeichnet man eine Form der Vollmacht, bei der ein Vertretener zwar um das Handeln einer Person, welche als sein (angeblicher) Vertreter auftritt, weiß, nicht … Deutsch Wikipedia
Anscheinsvollmacht — Die Anscheinsvollmacht schützt den Vertragsschließenden in seinem Vertrauen, der ihm gegenüber als Stellvertreter eines anderen Auftretende sei bevollmächtigt, im Namen dieses anderen rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Der Vertragsschließende… … Deutsch Wikipedia
Rechtsvertretung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. In der Rechtswissenschaft versteht man unter Vertretung bzw. Stellvertretung das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person … Deutsch Wikipedia
Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen … Universal-Lexikon
Architektenvollmacht — Die Architektenvollmacht regelt, inwieweit der Architekt für den Bauherrn bindende Erklärungen abgeben kann. Ist der Architekt nicht bevollmächtigt, dann ist er nach den allgemeinen Regelungen zur Vollmacht selbst verpflichtet ((§ 179 BGB).… … Deutsch Wikipedia
Rechtsschein — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Rechtsschein ist die von bestimmten Tatsachen getragene Vermutung, dass ein bestimmtes rechtliches Verhältnis besteht … Deutsch Wikipedia
Vertretung (Deutschland) — In der Rechtswissenschaft versteht man unter Vertretung bzw. Stellvertretung das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (Vertreter bzw. Stellvertreter) für eine andere Person (Vertretener), welche die rechtlichen Folgen dieses Handelns treffen … Deutsch Wikipedia
Anscheinsvollmacht — Anscheinsvollmacht, Art der Vollmacht, die nicht ausdrücklich erteilt, sondern durch Rechtsschein hervorgerufen wird. Derjenige, der weiß (Duldungsvollmacht) oder fahrlässig nicht weiß (Anscheinsvollmacht), dass ein Dritter, ohne bevollmächtigt … Universal-Lexikon